Was passiert bei der Mediation?

Was passiert bei der Mediation?

Der Beginn

Eine Mediation beginnt in der Regel damit, dass sich Konfliktbetroffene bei einem Mediator unverbindlich über dieses Verfahren informieren. Sind sich die Parteien anschließend darüber einig, dass sie eine Mediation möchten, kann in das eigentliche Verfahren eingestiegen werden.

Zunächst schließen die Konfliktparteien und der Mediator das sogenannte Arbeitsbündnis. Das ist ein Vertrag über Beauftragung des Mediators. Inhalte sind hier unter anderem das Honorar, die Schweigepflicht, die Gesprächsregeln, die Freiwilligkeit des Verfahrens und dessen Beendigungsmöglichkeiten. Dann werden die Themen ermittelt, also die Punkte, welche die Parteien in der Mediation regeln möchten (z.B. Finanzierung der Haushalte, Übertragung von Grundstücken / Haus oder von Gesellschaftsanteilen u.v.m.). Sodann wird der Sachverhalt im Einzelnen besprochen (Bestandsaufnahme des Vermögens, Lebenssituation der Beteiligten etc.). Nun legen die Parteien ihre gegenseitigen Forderungen dar. Diese werden als Positionen notiert. Eine juristische/gerichtliche Auseinandersetzung würde sich auf diese Ebene beschränken.

Das Kernstück

Die hinter diesen Positionen stehenden Interessen und Bedürfnisse der einzelnen Parteien werden herausgearbeitet. Am besten kann man diesen Vorgang anhand des „Orangenbeispiels“ verdeutlichen:

Zwei Schwestern streiten sich um eine Orange. Jede will sie haben. Position: „Ich will die Orange haben.“ Ein möglicher Schiedsspruch könnte nun lauten, die Orange in der Hälfte durchzuschneiden. Die Interessenklärung bringt zu Tage, dass Schwester 1 die Orange möchte, weil sie den Saft trinken will und Schwester 2 die Orange will, weil sie die Schale zum Kuchenbacken benötigt. Lösung: Schwester 1 presst die Orange aus und verwendet den Saft, Schwester 2 bekommt die Schale für den Kuchen (Win-Win-Lösung).

Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, dass sich Positionen und Interessen sehr voneinander unterscheiden können. Die Praxis zeigt immer wieder, dass dadurch Lösungen möglich werden, die sich die Beteiligten vorher nicht vorstellen konnten.

Die Einigung

Auf Grundlage der ermittelten Bedürfnisse werden nun verschiedene Lösungsmöglichkeiten (Optionen) gesammelt. Jetzt können sich die Parteien, soweit notwendig, von außenstehenden Anwälten noch rechtlich beraten lassen.

Üblicherweise endet die Mediation mit einer Vereinbarung der Parteien. Je nach Wunsch kann diese rechtsverbindlich ausgearbeitet werden. Zur Rechtsverbindlichkeit bedarf es je nach Inhalt der Vereinbarung (z.B. bei Übertragung von Grundbesitz) einer notariellen Beurkundung. Durch meine direkte Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Notar ist sichergestellt, dass der individuelle Charakter der Vereinbarung erhalten bleibt.

Natürlich kann die Mediation jederzeit durch die Parteien beendet werden, da sie auf dem Prinzip der absoluten Freiwilligkeit basiert.

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Coaching

Zielfindung und Integration

Der Coach unterstützt die Klienten, vom Ausgangspunkt des Problems zu seinem individuellen Ziel zu gelangen und dieses umzusetzen. Coaching ist damit ein sehr effektives Instrument zur Zielfindung und Integration des Gefundenen in den Alltag.

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Collaborative Practice

Außergerichtliche Lösungen

Anders als bei der klassischen Mediation beauftragen die Konfliktparteien je einen Anwaltsmediator. Im Team mit den Anwälten wird dann die beste Lösung für die Konfliktparteien gefunden.

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