Betreuungsrecht

  • Ab wann kommt eine Betreuung in Frage?

  • Wie ist sie einzuleiten?

  • Wie wird sie geführt und wie beendet?

Betreuungsrecht

  • Ab wann kommt eine Betreuung in Frage?

  • Wie ist sie einzuleiten?

  • Wie wird sie geführt und wie beendet?

Beginn der Betreuung

Wenn eine Person aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu besorgen, kommt eine Betreuung in Betracht.

Bei der Person kann es sich um einen Nachbarn, einen Verwandten oder eine Ihnen sonst bekannte Person handeln. Voraussetzung für die Betreuung ist, dass eine auch psychische Krankheit vorliegt, durch die der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, sich um sich selbst bzw. seine Angelegenheiten richtig zu kümmern.

In einem solchen Fall können Sie die Betreuungsstelle des Landratsamtes informieren. Dieses wird dann das Betreuungsverfahren einleiten, wenn es davon ausgeht, dass die oben dargestellten Voraussetzungen vorliegen. Wenn kein Verwandter zur Verfügung steht, schlägt das Landratsamt einen Berufsbetreuer vor.

Die betroffene Person wird dann von einem/einer Sachverständigen begutachtet, der feststellt, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen, und der anregt, welche Aufgabenkreise vom Betreuer für den Betreuten wahrgenommen werden sollen.

Danach entscheidet das Betreuungsgericht, nach Anhörung des Betroffenen, ob die Betreuung angeordnet wird, wobei es vielfach der Anregung im Sachverständigengutachten folgt.

Führung der Betreuung

Der Betreuer führt die Geschäfte des Betreuten, in den angeordneten Aufgabenkreisen.

Mögliche Aufgabenkreise:

  • Gesundheitssorge
  • Entgegennehmen und Öffnen der Post
  • Schriftverkehr mit Behörden
  • Vermögenssorge (Regelung der Finanzen)

Der Betreute bleibt geschäftsfähig und kann auch seine finanziellen Angelegenheiten selbst regeln.

Als Betreuer unterstütze ich im Bereich der Finanzen zum Beispiel, um finanzielle Lücken zu schließen und die Ausgaben übersichtlich zu gestalten.

Bei allen Maßnahmen habe ich stets den Willen des Betreuten vor Augen. Es erfolgen regelmäßig persönliche Gespräche, um abzuklären, welche Hilfeleistungen für den Betreuten gerade anstehen.

Beendigung der Betreuung

Die Betreuung wird beendet, wenn der Betreute dies will und die Voraussetzungen der Betreuung nicht mehr vorliegen oder aber der Betreute nicht betreubar ist.

Ob die Voraussetzungen einer Betreuung noch vorliegen, wird in der Regel ohne einen Antrag der Betroffenen oder Verwandten in regelmäßigen Abständen vom Gericht überprüft.

 

Mediation

Ein neuer Weg, Konflikte zu lösen

Der MediatorIn unterstützt die Konfliktparteien in einem gemeinsamen Gespräch dabei, eine optimale und verbindliche Lösung zu finden.

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Coaching

Zielfindung und Integration

Der Coach unterstützt die Klienten, vom Ausgangspunkt des Problems zu seinem individuellen Ziel zu gelangen und dieses umzusetzen. Coaching ist damit ein sehr effektives Instrument zur Zielfindung und Integration des Gefundenen in den Alltag.

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Collaborative Practice

Außergerichtliche Lösungen

Anders als bei der klassischen Mediation beauftragen die Konfliktparteien je einen Anwaltsmediator. Im Team mit den Anwälten wird dann die beste Lösung für die Konfliktparteien gefunden.

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